Tankrevision, Eigenverantwortung, Tankkontrolle, Sichtkontrolle

Gesetzliche Grundlage

Das „Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer“ (GSchG, Art. 3 & 22) weist Ihnen als InhaberIn einer Tankanlage ein hohes Mass an Eigenverantwortung zu:

Nach Art. 3 ist jedermann verpflichtet, „alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.“ Entsprechend gilt für Sie als InhaberIn einer Tankanlage:

 

Igel
Das Gesetz formuliert Ihre Verantwortung als InhaberIn einer Tankanlage allgemein. Der Staat mischt sich damit nicht mit detaillierten Vorschriften und Anweisungen ein, sondern überlässt das Handeln Ihnen und Ihrer Eigenverantwortung. So muss Ihre Tankanlage von Gesetzes wegen regelmässig kontrolliert und gewartet werden, dies jedoch ohne behördliche Aufsicht. Dies bedeutet, dass Sie u.U. nicht mehr wie früher von Ihrem Gewässerschutzamt zur Tankrevision aufgefordert werden.

Sie müssen jederzeit den Nachweis erbringen können, dass Sie alles getan haben, dass Ihre Tankanlage tadellos funktioniert und keine Gefahr darstellt. InhaberInnen, die diesen Nachweis nicht erbringen können, haben – speziell im Schadenfall – massive straf- und privatrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen.

                                          Wasserfall

Sie tragen die Verantwortung für Ihre Tankanlage nicht alleine: Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie sich auf staatlich geprüfte und zugelassenen Fachunternehmen verlassen können.

Zu diesen Unternehmen zählt die Migrol AG. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Tankanlage kompetent und verantwortungsbewusst. Wartungs-, Kontroll- und weitere Arbeiten führen unsere Spezialisten jederzeit sorgfältig und vorschriftsgemäss für Sie aus.
 

>>> Vermeidbare Schäden