Tank im Erdreich
Achtung: Sanierung erdverlegter einwandiger Tanks bis spätestens 31. Dezember 2014!
Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) müssen alle erdverlegten einwandigen Tankanlagen spätestens bis 31. Dezember 2014 doppelwandig und überwacht erstellt werden. Um den Tank doppelwandig zu erstellen, ist eine vorgängige Kontrolle (Innenreinigung) Voraussetzung.
Werden bei der Innenreinigung keine Mängel (Durchbrüche) festgestellt, kann die Doppelwandigkeit mittels Einbau einer Auskleidung (Kunststofffolie oder GFK-Innenmantel) und einer dazu gehörenden Leckschutzeinrichtung erstellt werden. Die Leckschutzeinrichtung ist alle 2 Jahre von einer Fachfirma auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
 | Zur Werterhaltung empfiehlt es sich, den Tank vor dem Einbau einer Auskleidung mit einer Kunststoffbeschichtung zu versehen. Für eine einwandfreie Haftung der Beschichtung wird der Tank nach der Reinigung sandgestrahlt. Bei älteren Stahltanks besteht ein gewisses Durchrostungs-Risiko. Diesem kann mit einer Laminierung der Beschichtung und einer anschliessenden Doppelwandigkeit mittels einer Innenhülle wirksam entgegengetreten werden. |
- Durchbrüche / Korrosion (Stahltank)
Werden bei der Kontrolle der Tankanlage Durchbrüche infolge von Aussenkorrosion festgestellt, darf das Heizöl nicht mehr zurück in den Tank gepumpt werden. Das weitere Vorgehen muss mit dem zuständigen Gewässerschutzamt abgeklärt werden.
Werden bei einer Innenreinigung keine Mängel festgestellt (Ablösen von Laminaten bei den Übergängen), kann die Doppelwandigkeit durch den Einbau einer Innenhülle und einer Leckschutzeinrichtung erstellt werden. Die Leckschutzeinrichtung ist alle 2 Jahre von einer Fachfirma auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.