Lösungen für Stockwerkeigentümer

In Stockwerkeigentümerschaften sind die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur und die Heizölversorgung nicht nur mit besonderen rechtlichen und technischen Anforderungen verbunden, sondern auch organisatorisch. Machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer, denn die Entscheidungsfindung ist in Stockwerkversammlungen schwierig genug.

Migrol unterstützt Sie bei Fragen nach den gesetzlichen Grundlagen, der technischen Machbarkeit bis hin zu administrativen Fragen.

Von der Heizölbestellung über Tankrevisionen bis hin zum Austausch von Heizöltanks

Was gilt als laufende Beschaffung und was sind grössere Eingriffe, die eine Mehrheit in der Stockwerkversammlung benötigen? Wie sieht es mit der Verbrauchsmessung aus, um die Kosten auf die Parteien verteilen zu können? Welche Tankkontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben und wie sieht ein Notfallkonzept bei Leckagen aus?

Migrol unterstützt Sie bei all diesen Fragen. Und wenn Ihnen das tägliche Tracken der Heizölpreise zu aufwändig ist: erstellen Sie einen Preis-Scouty – wir informieren Sie, sobald Ihr Zielpreis unterschritten wird, damit Sie den besten Preis sicher nicht verpassen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Anforderungen Ihrer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

 
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Die vielen Fragen beim Ausbau mit E-Ladestationen meistern

Dass der Trend zum Elektro-Fahrzeug geht, ist unbestritten. Häufig entscheiden sich Automobilisten gegen ein E-Auto, weil sie zuhause keine Möglichkeit haben, ihr Auto zu laden.

Mit dem Ausbau von E-Ladestationen in der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft lösen sie nicht nur dieses Problem, sondern steigern auch die Attraktivität und damit den Wert der Immobilie. Nur liegt der Entscheid in der STWEG nicht nur bei Ihnen, sondern bei der Gemeinschaft. Denn Sie haben für Parkplätze und Stellplätze zwar das Nutzungsrecht, können jedoch nicht eigenmächtig bauliche Massnahmen daran vornehmen.

Dennoch lässt sich das Vorhaben Ladestation umsetzen. Der Parkplatz oder die Tiefgarage gilt als gemeinschaftliches Eigentum. Sie brauchen also die Zustimmung der Miteigentümer. Der nötige Antrag wird bei der Verwaltung eingereicht und in der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung gesetzt.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogartikel. Oder Sie kontaktieren uns für eine persönliche Beratung, denn keine Liegenschaft ist wie die andere und kein Stockwerkeigentumsreglement ist wie das andere.

HOTLINE
044 495 16 16

Davon profitieren sowohl Autofahrer von Benzin- und Dieselfahrzeugen als auch von E-Autos

Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro: Sie alle können von vergünstigten Konditionen beim Tanken und Laden profitieren. Für Gemeinschaften bieten wir spezielle Konditionen beim Bezug der Migrol Private Card an. Mit der Migrol Private Card haben Sie Zugang zu über 400 Akzeptanzstellen, an denen Sie auf Monatsrechnung bargeldlos tanken, laden, waschen und einkaufen können. Mehr Informationen zur Migrol Card finden Sie hier.

 

 

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