Tankrevision: Gesetzliche Grundlagen

Laut Gesetz muss Ihre Tankanlage regelmässig kontrolliert und gewartet werden, dies jedoch ohne Aufsicht der Behörden. Unter Umständen werden Sie deshalb nicht mehr vom Gewässerschutzamt zur Tankrevision aufgefordert.

Alle Tankanlagen in der Schweiz müssen regelmässig von einer Fachfirma kontrolliert und gewartet werden. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, Art. 3 & 22) beschreibt die Pflicht wie folgt:

«Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.»

Dies heisst für Sie als Eigentümer/in einer Tankanlage:

  • Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihre Tankanlage jederzeit tadellos funktioniert und keine Gefahr für die Gewässer darstellt.
  • Sie müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert sowie einwandfrei betrieben und gewartet werden.
  • Bewilligungspflichtige Tanks (in der Gewässerschutzzone und über 2'000 Liter Fassvermögen) müssen mindestens alle zehn Jahre kontrolliert werden. Auch bei den restlichen Tanks ist eine regelmässige Kontrolle Pflicht.
  • Sie müssen jederzeit den Nachweis erbringen können, alles für das Funktionieren Ihrer Anlage unternommen zu haben. Können Sie diesen Nachweis nicht erbringen, drohen speziell im Schadenfall massive straf- und privatrechtliche Konsequenzen.

Sie tragen die Verantwortung für Ihre Tankanlage nicht alleine: Das Gesetz sieht vor, dass Sie sich auf staatlich geprüfte und zugelassenen Fachunternehmen verlassen können. Zu diesen Unternehmen zählt die Migrol AG. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Tankanlage kompetent und verantwortungsbewusst. Alle Wartungs- und Kontrollarbeiten führen unsere Spezialisten jederzeit sorgfältig und vorschriftsgemäss für Sie aus.


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