Blackout und Brownout was sind die Unterschiede und was können wir tun?
Auch wenn die in die Schweiz importierte Strommenge stetig zurückgeht, sind wir gerade in den Wintermonaten auf Stromimporte angewiesen. Gleichzeitig ging die Überproduktion unserer Nachbarländer im letzten Jahr aufgrund mangelnder Gasimporte zurück. Weshalb die Angst vor einem Blackout auch bei uns nicht unbegründet ist – dabei ist nicht jeder Stromausfall gleich ein Blackout.
Brownout
Es gibt auch seinen kleinen Bruder: den Brownout. Er beschreibt einen kurzzeitigen und teilweise kontrollierten Spannungseinbruch. Der Name geht auf die ihn begleitende starke Abschwächung der Helligkeit von Glühbirnen zurück. Brownouts sind auf eine zu geringe Regelleistung zurückzuführen und normalerweise unbedenklich. Die meisten elektronischen Geräte nehmen durch sie keinen Schaden, bei Computern ohne Batteriespeicher kann es allerdings zu Datenverlust kommen.
Da die Stromnetze in Europa sehr stabil sind, sind Brownouts hier sehr selten. Sie können aber auf einen nahenden Blackout hinweisen.
Blackout
Und anders als der Brownout kann uns sein grosser Bruder, der Blackout, vor wirkliche Probleme stellen. Dabei kommt es zu einem unkontrollierten Ausfall von Netzelementen – von Stromtrassen über Umspannwerke bis zu Kraftwerken. Vor allem wenn Kraftwerke betroffen sind, kann es sehr lange dauern, bis wieder Strom durch unsere Leitungen fliesst. Denn viele Kraftwerke brauchen Strom, um überhaupt starten zu können, d. h. ohne Strom kann kein Strom produziert werden.
Vorausgesetzt, Strom kann noch transportiert werden, braucht es sogenannte schwarzstartfähige Kraftwerke, damit das Stromnetz wieder voll einsatzfähig gemacht werden kann. Diese können auch von sich aus hochgefahren werden und stellen im zweiten Schritt Strom für nicht-schwarzstartfähige Kraftwerke bereit. Zum Schwarzstart eignen sich Wasserkraftwerke oder Gaskraftwerke.
Gegenmassnahmen
Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht so weit kommt. Weshalb es Massnahmen gibt einen Blackout zu verhindern.
Der rollierende Brownout
Eine Möglichkeit sind sogenannte rollierende Brownouts. Sie können grössere Schäden durch einen Blackout verhindern, indem man den Stromausfall quasi durchreicht, und werden dann nötig, wenn weniger Strom produziert als nachgefragt wird.
Strom sparen
Sollte es allerdings über einen langen Zeitraum zu einem Strommangel kommen, ist es oft die bessere Lösung, wenn alle die ganze Zeit Strom sparen, anstatt abwechselnd komplett auf ihn zu verzichten. Hierzu hat der Schweizerische Bundesrat die «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» veröffentlicht. Sie ist zwar bisher weder Gesetz noch gibt es konkrete Schwellenwerte, ab denen sie in Kraft treten würde, solche oder so ähnliche Massnahmen wären aber notwendig.
Darin ist ein Vier-Stufen-Plan, mit dem ein Blackout verhindert werden soll. Es wird die Verwendung von Elektrizität je nach Zweck einerseits beschränkt, teilweise aber auch verboten:
- Stufe eins: Hier sind die Massnahmen für die allermeisten Menschen noch kaum zu bemerken. Privatpersonen müssen sich lediglich bei der Nutzung von Waschmaschinen auf 40 °C beschränken und dürfen Kühlschränke nicht unter 6 °C sowie Gefrierschränke nicht unter -20 °C kühlen. Gänzlich verboten sind der Betrieb von elektrischen Laubbläsern, Wellnessanlagen, Eismaschinen und nicht-sicherheitsrelevanten Aussen- sowie Anstrahlbeleuchtungen.
- Stufe zwei: Gefrierschränke dürfen jetzt nur noch -19 °C kühlen und Warmwasser nur noch auf 60 °C erwärmt werden. Zudem sind Festtags- und Dekorationsbeleuchtungen aussen sowie die Nutzung von Wäschetrocknern und Bügeleisen verboten. Vielen würde wahrscheinlich auffallen, dass Streamingdienste auf Standard Definition beschränkt werden.
- Stufe drei: In elektrisch geheizten Wohnräumen darf höchstens auf 18 °C geheizt werden. Home-Entertainment-Systeme, inkl. Streamings, darf gar nicht mehr betrieben werden. Besonders hart trifft es E-Auto-Fahrer, denen nur noch zwingend notwendige Fahrten gestattet werden.
- Stufe vier: Die letzte Stufe schränkt das öffentliche Leben weitgehend ein. Zwar gibt es für Privathaushalte keine weiteren Einschränkungen und Verbote aber von öffentlichen Filmvorführungen bis zu Sportveranstaltungen werden keine Veranstaltungen mehr stattfinden.
Diese Beschränkungen und Verbote betreffen nur Privathaushalte, für die gewerbliche Nutzung gibt es weitere, teils strengere Bestimmungen.
Keine Panik!
Die Angst vor Stromausfällen ist zwar nicht gänzlich unbegründet, sollte einem aber auch nicht den Schlaff rauben – vor allem nicht die vor einem vollständigen Blackout. Dafür sind unsere Stromnetze schlicht zu stabil und die Mangellage zu gering.Falls Sie mehr über Blackout und Brownout wissen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren:
Fachstelle Energie
Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)
Die Migrol Energieberatung wird in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich durchgeführt.
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