Energieberatung wer braucht das?
Ein Blick auf die Energiestatistik der Schweiz für das Jahr 2018 zeigt, dass der Bereich Haushalte mit seinem Anteil von 27% nach dem Verkehr (37,8%) der zweitgrösste Verbraucher in unserem Land ist. Insgesamt verbraucht der Gebäudebereich (also inkl. öffentliche und industrielle Bauten sowie die Wohnbauten) rund 40% der gesamten Energie der Schweiz. Und allein im Kanton Zürich besteht bei geschätzten 100‘000 Wohnbauten energetischer Modernisierungsbedarf.
Soweit ein paar Zahlen. Nur: Wie soll das Thema angegangen werden? Was können und sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer tun? Hier setzt die qualifizierte Energieberatung an und hilft weiter. Denn eine frühzeitige und vollständige Energieberatung stellt sicher, dass im richtigen Moment die richtigen – d.h. energetisch optimalen – Massnahmen getroffen werden. Eine zielorientierte Energieberatung läuft in 3 Phasen ab:
1. Phase: Analyse
Mit einer umfassenden Analyse erfasst der/die EnergieberaterIn den Ist-Zustand eines Gebäudes. Dabei wird nicht nur der Energieverbrauch unter die Lupe genommen, sondern es werden auch die technischen Installationen und die Gebäudesubstanz auf ihren energetischen Zustand untersucht.
In dieser Phase bietet es sich an, für das Gebäude einen GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) ausstellen zu lassen. Der GEAK ist ein schweizweit angewendetes, einheitliches Bewertungsinstrument für Gebäude. Der GEAK weist einerseits aus, wie energieeffizient eine Gebäudehülle ist. Andererseits zeigt er, wie viel Energie ein Gebäude im Rahmen seiner normalen Nutzung benötigt und verbraucht. Mit dem GEAK erhalten Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer eine objektive Beurteilung des energetischen Zustandes und der Energieeffizienz ihrer Gebäude. Ein GEAK kann ausschliesslich von zertifizierten GEAK-Experten ausgestellt werden.
2. Phase: Lösungsvorschläge
In einem zweiten Schritt unterbreitet der/die EnergieberaterIn Vorschläge zur energetischen Optimierung eines Gebäudes. Die möglichen Massnahmen reichen von einfachen Eingriffen wie z.B. dem Heizkesselersatz bis hin zur umfassenden Gesamtsanierung.
Je nach Zustand des untersuchten Gebäudes und der zur Verfügung stehenden Mittel drängt sich eine Etappierung der optimierenden Massnahmen vor, für die sich in der Energieberatung eine Reihenfolge etabliert hat:
1. Etappe: In einem ersten Schritt soll die Gebäudehülle energetisch saniert werden. Im Idealfall werden die Fenster und die Fassade gleichzeitig angepackt. Die Kellerdecke oder auch der Estrichboden können unabhängig voneinander saniert werden. Wird das Dach saniert, muss geprüft werden, ob der Einsatz einer integrierten Solaranlage sinnvoll ist.
2. Etappe: Ersatz der Wärmeerzeugung zur Bereitstellung der Raumwärme und des Warmwassers unter Berücksichtigung eines zukünftigen Energiesystems.
3. Etappe: Installation eines Energiesystems (Solarthermie/Photovoltaik) zur Eigenenergieproduktion.
4. Etappe: Innenausbau (Küche, Nasszellen, neue Leitungen, Einbau einer Komfortlüftung/KWL).
In der Praxis wird häufig von diesem Vorgehen abgewichen, da die einzelnen Bauteile unterschiedliche Lebensdauern haben. Eine Etappierung hat jedoch den grossen Vorteil, dass sich damit die erforderlichen Investitionen (und damit auch die Steuervorteile) über mehrere Jahre verteilen lassen.
3. Phase: Umsetzung
Unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen und Wünsche sowie der finanziellen Ressourcen werden nun die beschlossenen Massnahmen umgesetzt. Dabei wirkt der/die EnergieberaterIn als kompetente Überwachungs- und Kontrollinstanz – von der Auftragsvergabe bis hin zur Inbetriebnahme neuer Systeme.
Die Vorteile der Energieberatung auf einen Blick:
- Gesamtheitliche Betrachtung der energetischen Verhältnisse einer Liegenschaft.
- Berücksichtigung aller individuellen Faktoren, Anforderungen und Wünsche.
- Hersteller-, lieferanten- und produktneutrale Herangehensweise.
- Erarbeitung klar definierter Optimierungsvorschläge.
- Kosten- und Energieeinsparungen ohne Komfortverlust.
- Persönliche Begleitung während des gesamten Projektablaufs.
Hinweis
In diesem Artikel wird die Sanierung einer Liegenschaft in den Vordergrund gestellt. Eine professionelle Energieberatung konzentrierte sich aber nicht nur auf die Sanierung bestehender Bauten: Auch im Planungsprozess eines Neubaus kann der/die EnergieberaterIn die Bauherrschaft mit seinem/ihrem Fachwissen mit gezielten Vorschlägen zur Optimierung aller energetischen Fragen wirkungsvoll und nachhaltig unterstützen.
Der Energieingenieur erstellt in diesem Zusammenhang ein auf das Gebäude abgestimmtes Energiekonzept.
Falls Sie Fragen oder Interesse an einer Migrol Energieberatung haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
Fachstelle Energie
Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)
Die Migrol Energieberatung wird in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich durchgeführt.
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