Sanierung unter Denkmalschutz Alte Gebäude bedeuten Verantwortung
Während grundsätzlich alle unter Denkmalschutz stehenden Häuser umgebaut, saniert und renoviert werden dürfen, sollten Eigentümer jede geplante Veränderung mit der Denkmalpflege abstimmen. Diese wird in der Schweiz kantonal geregelt, allerdings werden im ganzen Land die «Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz» angewendet. Diese werden für die im jeweiligen Kanton bestehenden Rahmenbedingungen in Gesetze überführt, um die unterschiedlichen Begebenheiten der Kantone zu berücksichtigen. Ziel ist es sicherzustellen, dass Gebäude von historischem, ästhetischem oder kulturellem Wert erhalten bleiben. Hier die Kategorisierung am Beispiel des Kantons Bern:
Im kantonalen Bauinventar können Gebäude als erhaltenswert oder erhaltens- und schützenswert aufgeführt sein. Ist es lediglich als erhaltenswert geführt, entscheidet die Gemeinde über bauliche Veränderungen. Bei erhaltens- und schützenswerten Gebäuden, sogenannten kantonalen Objekten oder K-Objekten, muss vor jedem Aus- oder Umbau die kantonale Denkmalpflege benachrichtigt und zu Rate gezogen werden. Hier sollten Bauherren, Gemeindevertreter und Denkmalpflege von Anfang zusammenarbeiten. So wird versucht, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Auf Bundesebene wird der Schutz durch das Natur- und Heimatschutzgesetz geregelt. Letztlich werden aber alle Entscheidungen zu Bauvorhaben für den Einzelfall getroffen.
Energetische Sanierung
Für die energetische Sanierung bedeutet das in der Regel, dass Gebäude nur so weit saniert werden dürfen, wie sie in Substanz und Wirkung nicht verändert werden. Es ist ratsam, schon früh Fachpersonen aus den Bereichen Energie und Denkmalpflege für eine Gesamtanalyse und ein Energiekonzept einzubeziehen, um einen Lösungsweg zu finden, der die Bedürfnisse des Besitzers und der Denkmalpflege in Einklang bringt.
Zuerst sollten immer Massnahmen ergriffen werden, die keine baulichen Eingriffe nötig machen, um die Energiebilanz zu verbessern. Bauliche Massnahmen sind immer individuell und was möglich ist, gibt das Gebäude vor – nicht der Besitzer!
Dabei gibt es tendenziell unproblematische Bereiche, wie das Dämmen von Böden und Dächern. Zwischenböden können oft mit einer Dämmschicht gefüllt werden und Dächer von innen oder seltener auch von aussen gedämmt werden. Dabei darf das Erscheinungsbild allerdings nicht beeinträchtigt werden.
Veränderungen der Fenster und Türen gelten meist als sensibel, denn sie tragen viel zur Wirkung des Gebäudes bei und sollten erhalten und gegebenenfalls ergänzt werden. Dies kann durch neue Dichtungen, die Installation von zusätzlichem Isolierglas oder durch Vorfenster erfolgen.
Verzichten muss man meist auf die Aussendämmung der historischen Fassade und auf eine Innendämmung zurückgreifen. Wobei auch hier auf eine eventuell bedeutende Raumausstattung Rücksicht genommen werden muss.
Eine Photovoltaikanlage hat immer eine unübersehbare Auswirkung auf das Erscheinungsbild einer Immobilie und eignet sich deshalb in der Regel nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Für die, die darauf nicht verzichten wollen, ist das Einmieten in eine Kollektivanlage eine Option Solarstrom zu produzieren und gleichzeitig das Denkmal zu schützen.
Eine moderne Heizung kann auch für nicht oder schlecht dämmbare Gebäude eine Option sein, den höheren Wärmebedarf zu decken. Ausser Solarthermie, die wie Photovoltaikanlagen meist nicht möglich ist, können von Pelletheizung bis zu Wärmepumpen mehrere Optionen in Frage kommen.
Sind Sie bereit die Verantwortung zu tragen?
Dies sind jedoch alles nur Möglichkeiten, die je nach Gebäude unterschiedlich ausfallen können und nichts davon sollte ohne Einverständnis der Denkmalpflege geschehen. Mit dem Kauf oder Erben eines denkmalgeschützten Hauses wird immer Verantwortung für einen Teil des eigenen kulturellen Erbes übernommen. Wer dazu nicht bereit ist, sollte lieber eine modernere Immobilie kaufen.
Falls Sie Fragen zum Thema haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
Fachstelle Energie
Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)
Die Migrol Energieberatung wird in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich durchgeführt.
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