Gebäudesanierung, Finanzierung, Heizungssanierung

Wertsteigerung vs. Werterhalt Bedeutung in der Immobilienbranche

Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, ist normalerweise auch daran interessiert, dass sie ihren Wert zumindest erhält. Denn Wohnraum ist heute mehr als ein Zuhause, er ist eine der stabilsten Wertanlagen – oft steigt sie sogar im Wert.

Doch damit das auch Realität wird, muss man als Eigentümer mindestens Geld in Instandhaltungsmassnahmen stecken, um dem vorzeitigen Verfall vorzubeugen. Das kann z. B. der Austausch von defekten Dachziegeln, der Erhalt der Fassade oder das Schliessen von Rissen sein. Mit diesen Massnahmen steigert man den Wert zwar nicht direkt, sorgt aber dafür, dass er nicht sinkt. Und weil Wohnraum immer begehrter wird, sorgt oft schon allein der Markt für eine Wertsteigerung.

Will man wirklich sichergehen, dass der Wert steigt, muss in die Modernisierung investiert werden. Das können dann z. B. eine moderne Küche oder ein zur Wellness-Oase ausgebautes Badezimmer sein. Die beliebteste Form ist aber die energetische Sanierung. Tauscht man z. B. eine alte Heizungsanlage durch eine moderne Wärmepumpe aus oder baut eine Wärmedämmung ein, steigert man nicht nur den Wert, sondern verringert gleichzeitig auch die Energiekosten und so seinen CO2-Fussabdruck.

Steuerliche Absetzbarkeit und Abschreibungsmöglichkeiten

Doch auch wenn Modernisierung auf den ersten Blick oft attraktiver wirken, haben Instandhaltungsmassnahmen einen grossen Vorteil: sie sind steuerlich absetzbar. Wertsteigernde Massnahmen hingegen können nicht von der Steuer abgezogen werden – mit einer Ausnahme: Investitionen in Energiesparmassnahmen und den Umweltschutz. Was zusätzlich zu ihrer Attraktivität beiträgt.

Weil die Gebäude, trotz der Wertsteigerungen durch den Markt, einer stetigen Wertminderung unterliegen, gibt es für geschäftliche Betriebe zudem noch die Möglichkeit zur Abschreibung von Immobilien im Geschäftsvermögen – nicht aber im Umlaufvermögen. Dabei gelten die Kosten des Grundstücks als Untergrenze, man kann also nur das Gebäude, nicht aber das Land, auf dem es steht, abschreiben. Zusätzlich können sie in den ersten beiden Jahren bis zu 50% des Buchwertes einer neuen Wärmeisolierung und eines neuen Heizsystems abschreiben, danach gelten die für die Anlagen üblichen Abschreibungssätze. Bei Solaranlagen können 25% pro Jahr abgeschrieben werden.

Für Privatpersonen bleibt also nur die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungsmassnahmen sowie grossen Teilen der energetischen Sanierung. Denn eine Wellness-Oase oder eine moderne Küche in den eigenen vier Wänden hingegen mögen zwar die Lebensqualität und den Immobilienwert steigern, bleiben aber ein Luxus – einen den der Staat nicht subventioniert.

Falls Sie Fragen oder Interesse an einer energetischen Sanierung haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Migrol AG

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