Fördergelder, GEAK, Energieberatung

Fördergelder Paragrafendschungel oder Steigerung der Energieeffizienz?

Mit der Energiestrategie 2050 und dem vom Schweizer Stimmvolk 2017 angenommenen neuen Energiegesetz haben sich interessante Aspekte für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ergeben: die Möglichkeit zur Beanspruchung von Förderbeiträgen.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Möglichkeiten, Massnahmen und involvierten sowie regulierenden Stellen ist die Situation für Laien eher unübersichtlich. Dieser vermeintliche Paragrafendschungel soll nachfolgend etwas entschlüsselt werden.

Bundesebene: Auf drei Säulen aufbauende Strategie

Die Energiestrategie 2050 und das neue Energiegesetz geben drei zentrale Stossrichtungen vor, in welchen Bereichen die Hebel national anzusetzen sind. Dabei geht es, wie schon der Name sagt, um strategische Vorgaben und nicht um konkrete Umsetzungen.

1. Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

  • bei den Gebäuden
  • bei der Mobilität
  • in der Industrie
  • bei Geräten

2. Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien durch

  • eine Förderstrategie
  • die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Atomausstieg

  • durch Ausschluss der Erteilung neuer Rahmenbewilligungen
  • durch den schrittweisen Ausstieg mit der Sicherheit als einzigem Kriterium

Kantonale Ebene: Gebäudeprogramm für die Steigerung der Energieeffizienz

Der Bund hat die Umsetzung der strategischen Vorgaben an die Kantone delegiert. Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer besonders interessant ist das vom Bund initiierte und von den Kantonen erarbeitete und koordinierte Fördermodell, welches von den folgenden vorgegebenen Rahmenbedingungen profitieren soll:

1. Teilzweckbindung der CO2-Abgaben für energetische Gebäudesanierungen:

  • Erhöhung der Maximalgrenze von bisher 300 Mio. auf 450 Mio. Franken pro Jahr (entspricht 1/3 des Ertrags)
  • Erhöhung CO2-Abgabe wie bis anhin bei Nichterreichen der Zwischenziele (heute CHF 96.– / t CO2)

2. Anpassungen des bereits bestehenden Gebäudeprogramms

  • Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, verbunden mit neuen Auflagen an die Kantone

3. Schaffung von Steueranreizen durch die Ausweitung der steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung

  • Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden
  • Abzug der Rückbaukosten eines Ersatzneubaus

Die konkreten Massnahmen: Fördermodell der Kantone

Insgesamt sieht das schweizweit vereinheitlichte Fördermodell der Kantone die Unterstützung von 15 konkreten Massnahmen in 6 Bereichen vor. Welche Massnahmen in welchem Umfang mit Förderbeiträgen unterstützt werden, variiert jedoch von Kanton zu Kanton.

1. Einzelmassnahmen

  • Wärmedämmung des Gebäudes
  • Installation einer Wärmepumpe
  • Installation von Solarkollektoren
  • Installation einer kontrollierten Wohnungslüftung (kurz KWL)
  • Installation einer Holzfeuerung
  • Anschluss an ein Wärmenetz

2. Etappierte Sanierung

  • Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse
  • Reduktion des Heizwärme- und Heizenergiebedarfs

3. Sanierungen ohne Etappierung

  • Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifizierung
  • Gesamtsanierung mit GEAK
  • Bonus für umfassende Sanierung

4. Neu- und Ersatzneubauten

  • Neubau/Ersatzneubau nach Minergie P und GEAK A/A

5. Wärmenetzprojekte

  • Neubau/Erweiterung eines Wärmenetzes oder einer Wärmeerzeugungsanlage

6. Indirekte Massnahmen

  • Analyse und Beratung
  • Massnahmen zur Qualitätssicherung

Wie sollen sich Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sinnvollerweise verhalten?

Das vermeintliche Durcheinander ist nun einigermassen entflochten, doch die Komplexität des Themas bleibt bestehen. Stellt sich deshalb die Frage, wie nun die Gebäudebesitzerinnen und -besitzer von Immobilienbesitzer auf direktestem Weg zu den ihnen zustehenden Förderbeiträgen kommen.

Dafür empfehlen sich insbesondere zwei Vorgehensweisen:

Der Erwerb des GEAK

Mit dem GEAK erhalten Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer eine objektive Beurteilung des energetischen Zustandes und der Energieeffizienz ihrer Gebäude. Dabei wird die Liegenschaft auch in die aus anderen Bereichen bereits bekannten Energieklassen – von A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) – eingeteilt.

Die klaren Vorteile des GEAK:

  • Der GEAK ist schweizweit einheitlich und schafft damit neutrale Vergleichbarkeit im ganzen Land.
  • Der GEAK bildet die Grundlage für den Bezug von Fördergeldern oder Vergünstigung bei Hypotheken.
  • Der GEAK schafft transparente Unterstützung bei Kauf- oder Mietentscheiden bezüglich der zu erwartenden Energiekosten sowie des thermischen Wohnkomforts.

Den nur von zertifizierten Experten ausgestellte GEAK ist in drei verschiedenen Ausgestaltungen verfügbar:

  • GEAK: Diese Basiserfassung des Ist-Zustandes ist gleichbedeutend mit der offiziellen Energieetikette für das Gebäude.
  • GEAK Plus: Zusätzlich zur Energieetikette zeigt der GEAK Plus drei individualisierte Varianten zur Verbesserung des energetischen Zustandes eines Gebäudes auf.
  • GEAK Neubau: Aufgrund von Planungswerten definiert der GEAK Neubau Zielwerte zur Energieeffizienz, die sich positiv auf den Betrieb und die Nutzung des Neubaus auswirken.

Die neutrale Beratung und Begleitung

In Anbetracht der Vielfalt und der Komplexität der Materie empfiehlt sich der Beizug von Experten-Wissen und -Erfahrung. Wird eine neutrale Energieberatung schon zu Beginn der Planung einer Sanierung oder eines Neubaus involviert, können alle sich bietenden Optionen optimal ausgeschöpft werden. Das heisst: Alle möglichen Quellen für Förderbeiträge werden angezapft, erforderliche Vorlauftermine werden sicher eingehalten und alternative Aspekte oder Varianten werden rechtzeitig aufgezeigt und diskutiert.

Für welchen Weg sich die oder der einzelne Immobilienbesitzerin oder -besitzer entscheidet, ist und bleibt ein individueller Entscheid. Sicher ist aber: Der Alleingang ist kaum empfehlenswert, will man optimal von den vorhandenen Förderbeiträgen profitieren.

Falls Sie Fragen zu den Fördergeldern haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Migrol AG

Energie- und Wärmelösungen

Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)

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