Gebäudesanierung, Heizungssanierung, Gebäudehülle

Ständige Erneuerung Lebenszyklus Haus

Der Wert eines Hauses bleibt nur erhalten, wenn dieses laufend erneuert wird.

Wer durch eine malerische Altstadt wandelt, vergisst schnell: Auch Häuser haben ein Ablaufdatum. Sollen sie alt werden, dann müssen sie laufend instand gehalten werden. Nur so bleiben ihr Wert und ihre Funktion erhalten. Die Phase der Instandhaltung beginnt schon am ersten Tag nach Bauabschluss und zieht sich im Folgenden über die gesamte Lebensdauer des Hauses hinweg. Der Lebenszyklus eines Gebäudes umfasst dabei folgende Phasen: Planung, Errichtung, Nutzungsphase mit Instandhaltungs- und Modernisierungsphase, Rückbau.

Erste Arbeiten nach zehn Jahren

Die Baukosten eines Gebäudes sind also nur ein Teil der Rechnung: Langfristig kosten Unterhalt und Modernisierungen sogar mehr als die anfänglichen Baukosten. Erste Erneuerungsarbeiten sind in der Regel nach etwa zehn Jahren fällig. Es sind dies meist einfach umsetzbare Massnahmen wie Malerarbeiten oder der Ersatz von Bodenbelägen. Erste Teilsanierungen sind üblicherweise nach 20 bis 25 Jahren fällig. Sie betreffen vor allem den Innenausbau. Und dies oft nicht, weil Materialien schon kaputt sind, sondern weil sich die Nutzungsansprüche geändert haben und ein neues Raumkonzept erforderlich ist: Kinderzimmer verwandeln sich dann in Gästezimmer, Homeoffices oder Hobbyräume, und eventuell werden die Küche oder das Bad ebenfalls erneuert. Gleichzeitig nähert sich die Heizung dem Ende ihrer Lebensdauer, an ihren Ersatz sollte ebenfalls frühzeitig gedacht werden.

Vorausschauende Planung erforderlich

Nach 40 bis 50 Jahren muss ein Haus üblicherweise das erste Mal umfassend saniert werden. Zentrale Bauteile sind dabei die Gebäudehülle – also Dach, Aussenwände und Fenster – sowie die Haustechnik. Ebenfalls können nach dieser Zeitspanne die Wasserleitungen so stark angegriffen sein, dass ein Ersatz notwendig ist. Hausbesitz verlangt deshalb nach regelmässigen finanziellen Rückstellungen, um bei Bedarf notwendige Investitionen tätigen zu können. Vorausschauendes Planen ist die Grundvoraussetzung dafür!

Werthaltende und wertsteigernde Investitionen 
Werterhaltende Investitionen – also Instandsetzungen – lassen sich von den Einkommenssteuern abziehen, wertvermehrende wie Umbauten und Gebäudeerweiterungen sowie luxuriösere Ausstattungen hingegen nicht. Was werterhaltend ist und was nicht, unterscheidet sich teilweise kantonal. Es ist daher ratsam, sich vor einem Umbau bei den zuständigen Ämtern darüber zu erkundigen. 

Falls Sie Fragen oder Interesse an einer energetischen Sanierung haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Migrol AG

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